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Sprechblasen im Spätmittelalter: Breviculum ex artibus Raimundi Lulli electum - Cod. St. Peter perg. 92.

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Neues Quiz zur ukrainischen Geschichte

Heute geht ein neues Quiz online - und zwar eines zur ukrainischen Geschichte. Natürlich können nur ein paar Momente in einem Quiz aufgegriffen werden. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ein wichtiger Bestandteil dieses Quiz ist das Thema der deutschen Minderheit in der Ukraine. Damit meine ich die "Russlanddeutschen" - ein Begriff, der aus wissenschaftlicher Perspektive bereits vor dem Ausbruch des Ukraine-Krieges nicht unumstritten war.

Was ist eigentlich mit dem umgangssprachlichen Begriff "Russlanddeutsch" gemeint? Blicken wir zurück auf die Geschichte.

Auf dem Balkon des letzten verstorbenen Deutschen Viktor Klein mit Blick über Göygöl und typische Häuser aus deutsch-schwäbischer Zeit. Datei: Sophia Sonja Guthier

Liebe Mitlesende,

heute geht ein neues Quiz online - und zwar eines zur ukrainischen Geschichte. Natürlich können nur ein paar Momente in einem Quiz aufgegriffen werden. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ein wichtiger Bestandteil dieses Quiz ist das Thema der deutschen Minderheit in der Ukraine. Damit meine ich die "Russlanddeutschen" - ein Begriff, der aus wissenschaftlicher Perspektive bereits vor dem Ausbruch des Ukraine-Krieges nicht unumstritten war.

Was ist eigentlich mit dem umgangssprachlichen Begriff "Russlanddeutsch" gemeint? Blicken wir zurück auf die Geschichte:

Im 18. und 19. Jahrhundert betrieb die Regierung des Russischen Kaiserreichs die Politik der bäuerlichen Koloniebildung. Die Wurzeln hierfür gehen auf ein Dekret vom 22. Juli 1763 der Kaiserin Katharina II. zurück. Das Ziel war dabei, die wirtschaftliche Erschließung des Landes zu fördern. Zuwandernden Deutschen wurden einige Privilegien versprochen. Infolgedessen entstanden Siedlungen in Woronesch (Kolonie Riebensburg), die Kolonie Sarepta (bei Wolgograd) und mehrere Kolonien nahe Saratow. Außerdem kamen 1789 228 Familien auf die Insel Chortitza am Dnjepr und Umgebung. Ende der 1780er-Jahre entstanden darüber hinaus neue Kolonien in der Schwarzmeerregion. Nach einer kurzen Pause setzte Kaiser Alexander I. (1801-1825) die Kolonisationspolitik durch einen Grunderlass vom 20. Februar 1804 fort. Es folgte die Ansiedlung von Deutschen auf den heutigen Gebieten Aserbaidschans, Armeniens, des Nordkaukasus und Georgiens. Des Weiteren kamen unter anderem im Norden der Schwarzmeerküste um Odessa, Nikolaew und Jekaterinoslaw neue Kolonisationsgebiete in der heutigen Ukraine hinzu. Die deutschen Auswanderer im Schwarzmeergebiet stammten hierbei größtenteils aus Westpreußen (Mennoniten), Württemberg, Baden, dem Elsass und der Pfalz.

Odessa war bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges ein wichtiges kulturelles Zentrum der Deutschen in der Ukraine. Insgesamt lebten damals mehr als 400.000 Deutsche im Land. Laut einer Volkszählung in Russland im Jahr 1939 verweilten 860.000 Russlanddeutsche auf russischem Boden, davon etwa 370.000 Wolgadeutsche. Unmittelbar nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde die Mehrzahl der Deutschen aus den unterschiedlichen Siedlungsgebieten nach Sibirien und Zentralasien (insbesondere Kasachstan) deportiert. Bis 1955 war es den Kaukasusdeutschen verboten, Zentralasien und Sibirien zu verlassen. In der Ukraine herrschte das administrative Verbot über die Rückkehr der Deutschen bis zum 3. November 1972. Seit der Unabhängigkeit der Ukraine im Jahr 1991 gibt es dort wieder eine größere deutsche Minderheit. Etwa 33.000 ethnische Deutsche lebten nach Angaben der ukrainischen Volkszählung von 2001 in der heutigen Ukraine, der Großteil davon wohl in Donetsk, Dnepropetrowsk, Transkarpatien, Odessa und auf der Krim.

Wie ist der Status der „Russlanddeutschen“ in Deutschland? Rechtlich werden sie als „Aussiedler“/ „Spätaussiedler“ betrachtet – der Begriff „russlanddeutsch“ tritt hier nicht in Erscheinung: Artikel 116 des Grundgesetzes regelt die Aufnahme der Aussiedler in Deutschland. Er findet sich in der Verfassung, um Solidarität mit den von den Folgen des Zweiten Weltkriegs betroffenen Menschen auszudrücken. Demnach werden Flüchtlinge oder Vertriebene allen anderen Deutschen gleichgestellt, wenn sie als deutsche Volkszugehörige oder als deren Ehegatten oder Abkömmlinge aufgenommen wurden. Durch das sogenannte Bundesvertriebenengesetz (BVFG) über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge vom 19. Mai 1953 erhielt die Verfassungsvorschrift Rechtskraft. Es definiert den Begriff des „Aussiedlers“, stellt ihn mit den Vertriebenen und Flüchtlingen gleich. Daraus ergibt sich ein Anspruch auf Aufnahme für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit, die nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen die Sowjetunion oder deren Nachfolgestaaten verlassen haben. Als deutsche Volkszugehörige gelten dabei Personen, die sich in ihrer Heimat zum deutschen Volkstum bekannt haben und deren Bekenntnis durch Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird. (§6) Sie galten nach dem Bundesvertriebenengesetz als „Aussiedler“, seit Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes werden die seit 1993 Eingewanderten als „Spätaussiedler“ bezeichnet.

Was zeigt der Blick auf die Geschichte und das deutsche Recht? Der Begriff „Russlanddeutsch“ ist nicht unproblematisch: Denn damit sind Deutsche gemeint, die auf heutigen Gebieten Russlands, Aserbaidschans, Armeniens, Georgiens und der Ukraine lebten. Der Historiker Edgar Hösch ist deswegen der Ansicht, dass der Begriff „Russlanddeutsch“ einen gewissen Konstruktcharakter aufweist. Womöglich wäre es angebracht, in Zukunft diesen Begriff zu umgehen und die Herkunft der betroffenen Personen genauer zu bedenken. Wenn uns also beispielsweise ein:e „Russlanddeutsche:r“ aus der Ukraine begegnen sollte, könnte es sinnvoll sein, diese Person als „Deutsche:r aus Ukraine“ zu bezeichnen.